Förderungen für Heizung und Sonnenergie
KfW-Bundesförderung „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“
Der Einbau einer effizienten Heizungsanlage (Solarthermie, Biomasse, Wärmepumpen, wasserstofffähige Heizungen im Wasserstoff-Ausbauplan, Brennstoffzellen, innovative erneuerbare Heizungen oder der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz) wird mit bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtkosten gefördert.
Zusammensetzung der Förderung:
- Grundförderung: 30 %
- Klimageschwindigkeitsbonus: 16 %1)
- Einkommensbonus für Haushalte mit max. 30 - 60.000 Euro Jahreseinkommen: 10-40 %
Der Gesamtfördersatz beträgt maximal 70 %. Die maximal förderfähigen Gesamtkosten betragen 28.000 Euro (Stand August 2026). Für die zweite bis sechste Wohneinheit erhöht sich der Betrag um je 15.000 Euro und ab der siebenten Wohneinheit um je 8.000 Euro. Der Bauantrag / die Bauanzeige des Gebäudes muss mindestens fünf Jahre zurückliegen. Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 750 Euro.
Wichtig: Antragstellung vor Durchführung der Maßnahmen und aufschiebende Bedingung der Förderzusage im Vertrag. Die Optimierung der Wärmeverteilung ist Fördervoraussetzung.
Details gibt es bei der Förderstelle.
1) Stand August 2026. Der Bonus sinkt halbjährlich zum 01.02. und 01.08. eines jeden Jahres um 4 Prozentpunkte. Klimageschwindigkeitsbonus: Wenn die bestehende, funktionstüchtige Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung bzw. die mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ausgetauscht und fachgerecht entsorgt wird. Für Biomasseheizungen gilt dieser Bonus nur, wenn sie mit einer solarthermischen Anlage, einer PV-Anlage oder einer Wärmepumpe zur Warmwasserbereitung und/oder Raumheizungsunterstützung kombiniert werden.
KfW-Bundesförderung „Einzelmaßnahmen Ergänzungskredit – Wohngebäude“
Mit dem Ergänzungskredit werden Einzelmaßnahmen der Förderung „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“ gefördert, für die bereits ein Zuschuss zugesagt beziehungsweise bewilligt, aber noch nicht ausgezahlt wurde (die Bewilligung darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen).
Details gibt es bei der Förderstelle.
BAFA-Bundesförderung „Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)“
Die Errichtung, der Umbau oder die Erweiterung eines Gebäudenetzes zur Wärmeversorgung sowie die Anschlüsse an ein Gebäudenetz, das neu errichtet, umgebaut oder erweitert wird, werden mit einem Grundfördersatz von 30 % der förderfähigen Ausgaben gefördert. Voraussetzung ist, dass die Wärme aus erneuerbaren Quellen (mind. 65 %) oder unvermeidbarer Abwärme gewonnen wird.
Details gibt es bei der Förderstelle.
BAFA-Bundesförderung „Heizungsoptimierung“
Gefördert werden sämtliche Maßnahmen zur Optimierung von Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden sowie Maßnahmen zur Reduzierung der Staubemissionen.
Details gibt es bei der Förderstelle.
Alle Angaben ohne Gewähr. Informationsstand August 2026.